Unterricht Drucken

 Stand 02.12.2021 


     
Aktuell gilt für uns, dass der Präsenz-Unterricht zwar glücklicherweise weiterhin erlaubt ist (auch Gruppen und Ensembles), jedoch, aufgrund der aktuellen Zahlen, weiterhin unter die 3-G-Regel fällt.

Somit dürfen nur Personen Zugang zur Musikschule erhalten, die geimpft, genesen oder getestet sind. Dies muss nachgewiesen sein und von der Musikschule gespeichert werden.
Es sind Bescheinigungen von offziellen Testzentren erforderlich. Zuhause durchgeführte Selbsttest sind nicht gültig!
Schulpflichtige Kinder gelten aufgrund der Testpflicht in der Schule grundsätzlich als getestet und müssen uns nichts gesondertes vorlegen. Kinder vor dem Schuleintritt müssen nicht getestet sein.

Es ist erforderlich, dass Schüler*innen, die nicht mehr schulpflichtig sind, zu jedem Unterricht den Nachweis über eine Coronatestung bei der Lehrkraft oder einmalig einen Nachweis über eine Impfung/Genesung im Sekretariat vorlegen. Sollte dies nicht der Fall sein, darf der Unterricht nicht erteilt werden und die Schüler*innen müssen das Gebäude leider wieder verlassen.

Im Gebäude muss eine Maske getragen werden. Für Personen ab 14 Jahren gilt FFP2-Masken-Pflicht. Kinder bis 6 Jahre sind von der Maskenpflicht ausgenommen.